Zwei Hands

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Zwei‑Hands.de, Inhaber Roman Bondar (nachfolgend Auftragnehmer) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend Auftraggeber) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Hausmeisterservice, Gartenpflege, Kleinreparaturen, Transport, Umzug, Entrümpelung, Entsorgung, Montage und sonstige handwerkliche Leistungen in Hamburg und Umgebung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

Leistungen und Vertragsschluss

Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot oder Auftrag beschriebenen Leistungen. Typische Leistungen sind Hausmeister‑ und Objektbetreuung, Treppenhaus‑ und Gebäudereinigung, Pflege von Außenanlagen, Kleinreparaturen, Montage und Demontage, Transport‑ und Umzugsleistungen (inkl. Be‑/Entladen), Entrümpelung, Sortierung und fachgerechte Entsorgung, Winterdienst sowie Sonderleistungen nach Vereinbarung.

Änderungen und Zusatzleistungen
Wird während der Ausführung zusätzlicher Aufwand erforderlich oder vom Auftraggeber gewünscht, sind diese Leistungen gesondert zu vergüten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Mehraufwand und Kosten; bei Gefahr im Verzug kann der Auftragnehmer sofort tätig werden und nachträglich abrechnen.

Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande. Vereinbarte Termine gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als verbindlich.

Preise, Zahlung, Abschlagszahlungen

Preise
Alle Preise richten sich nach Angebot oder gültiger Preisliste und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Aufträgen mit erheblichem Material‑ oder Organisationsaufwand kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen oder eine Anzahlung verlangen (üblich: 20–50 %).

Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; der Auftragnehmer kann weitere Leistungen bis zur Begleichung zurückhalten und Mahn‑ sowie Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

Pflichten des Auftraggebers

Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig bereitgestellt werden. Zufahrten, Eingänge und Arbeitsbereiche sind frei und gefahrlos zugänglich zu halten.

Transport und Umzug
Bei Transport‑ und Umzugsleistungen hat der Auftraggeber erforderliche Genehmigungen, Halteverbote oder Parkmöglichkeiten zu organisieren und zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart. Fehlen diese, gelten die Regelungen zu Mehraufwand.

Gefährliche und wertvolle Gegenstände
Gefährliche, gesundheitsgefährdende oder besonders wertvolle Gegenstände sind vor Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und persönliche Dokumente sind nicht in zu transportierenden Kartons zu belassen.

Folgen von Pflichtverletzungen
Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten, haftet er für daraus entstehende Mehrkosten, Verzögerungen und Schäden. Der Auftragnehmer kann Mehraufwand nach Zeit‑ und Materialaufwand berechnen oder den Auftrag ganz/teilweise ablehnen.

Verpackung, Gewicht, Haftung

Verpackungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zu transportierenden oder zu entsorgenden Gegenstände sachgerecht, bruchsicher und transportgerecht zu verpacken. Nicht verpackte oder unzureichend verpackte Gegenstände werden nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung und auf Risiko des Auftraggebers befördert.

Gewichtsobergrenze
Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Gewichtsobergrenze von 20 kg pro Karton/Packstück. Überschreitet ein Packstück diese Grenze, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Packstück nicht zu tragen, zusätzliche Hilfsmittel (z. B. Sackkarre, Hebegerät) zu verlangen oder die Beförderung gegen gesonderte Vergütung durchzuführen.

Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Beschädigungen, die auf unzureichende Verpackung, falsche Kennzeichnung oder Überschreitung der vereinbarten Gewichtsgrenzen zurückzuführen sind. Führt der Auftragnehmer dennoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers die Beförderung durch, erfolgt dies auf Risiko des Auftraggebers; Haftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

Nachverpackung und Zusatzkosten
Erweist sich während der Ausführung, dass Packstücke nicht transportfähig sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Packstück auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht nachzuverpacken oder die Arbeiten zu unterbrechen, bis eine ordnungsgemäße Verpackung hergestellt ist. Für Nachverpackung, zusätzliche Arbeitszeit und Material werden die üblichen Stundensätze und Materialkosten berechnet.

Entrümpelung: Eigentumsübergang und Verzicht

Eigentumsübergang
Mit Auftragserteilung überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Eigentum an den zur Entrümpelung bestimmten Gegenständen. Mit Ausführung der vereinbarten Entrümpelungsleistung gehen Besitz, Gefahr und Verfügungsbefugnis an den Auftragnehmer über.

Verzicht auf Herausgabe
Nach Abschluss der Entrümpelung verzichtet der Auftraggeber ausdrücklich auf jegliche Herausgabe‑, Rückforderungs‑ oder sonstige Ansprüche an den entsorgten Gegenständen. Eine Rückgabe erfolgt nur bei vorheriger, schriftlicher Vereinbarung.

Verwertungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die übernommenen Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten, verkaufen, recyceln oder fachgerecht zu entsorgen. Erlöse aus einer Verwertung stehen dem Auftragnehmer zu, sofern nicht anders vereinbart.

Keine Aufbewahrungspflicht und keine Entsorgungsnachweise
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Aufbewahrung entsorgter Gegenstände und stellt keine Entsorgungsnachweise, Wiegenachweise oder Lagerbelege aus, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Haftung und Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Überlassung, Verwertung oder Entsorgung der Gegenstände resultieren, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Mehraufwand, Halteverbot, Unvorhersehbare Erschwernisse

Falsche oder unvollständige Angaben
Stellt sich während der Ausführung heraus, dass Umfang, Gewicht, Zugangssituation oder Art der Gegenstände erheblich von der Auftragsbeschreibung abweichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehraufwand nach tatsächlichem Zeit‑ und Materialaufwand zu berechnen oder den Auftrag abzubrechen. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nicht.

Halteverbote und Parkentfernung
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber erforderliche Halteverbote zu beantragen und zu bezahlen. Wird kein Halteverbot eingerichtet und muss der Auftragnehmer weiter entfernt parken, werden zusätzliche Tragewege, Wartezeiten und Umwege nach gültigem Stundensatz berechnet. Bußgelder oder Abschleppkosten trägt der Auftraggeber.

Unvorhersehbare Erschwernisse
Treten unvorhersehbare Erschwernisse auf (blockierte Wege, defekte Aufzüge, zusätzliche Möbel, stark verschmutzte oder gefährliche Räume), ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehraufwand zu berechnen oder die Arbeiten aus Sicherheitsgründen zu unterbrechen oder abzubrechen.

Entsorgung, Gefahrstoffe, Sonderfälle

Entsorgungsgebühren, Deponiekosten und Gebühren für Sondermüll werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber hat gefährliche Stoffe (z. B. Asbest, Altöl, Chemikalien, Munition) vorab schriftlich anzuzeigen; deren Entsorgung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Berechnung. Bei Entrümpelungen wird nach gesetzlichen Vorgaben getrennt; zusätzliche Sortier‑ und Trennkosten werden berechnet, wenn die Anlieferung unsortiert erfolgt. Ergeben sich behördliche Auflagen, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.

Haftung, Gewährleistung, Versicherung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; soweit möglich, maximal auf die Höhe der Auftragssumme. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Für Transport‑ und Umzugsleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts (HGB) sinngemäß. Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Subunternehmer, Dokumentation, Fotos

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung Subunternehmer einzusetzen; er bleibt Vertragspartner und haftet für Auswahl und Überwachung. Der Auftragnehmer kann vor und nach der Leistungserbringung Fotodokumentationen anfertigen; diese dienen als Nachweis und werden auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, soweit vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig.

Kündigung, Stornierung, Datenschutz, Höhere Gewalt, Schlussbestimmungen

Laufende Dienstleistungsverträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung möglich. Bei kurzfristiger Absage (z. B. weniger als 48 Stunden vor Termin) kann eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars erhoben werden. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Höhere Gewalt entbindet beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist Hamburg; es gilt deutsches Recht.

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